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Factsheet: Nationalfeiertag

Nationalfeiertag


Warum feiern wir am 26. Oktober den Nationalfeiertag? 

Der 26. Oktober ist in Österreich seit 1955 ein Feiertag. In diesem Jahr wurde der Staatsvertrag unterzeichnet, durch den unser Land seine Unabhängigkeit zurückbekam. Nachdem die letzten alliierten Truppen abzogen, beschloss der Nationalrat am 26. Oktober in einem Verfassungsgesetz die immerwährende Neutralität Österreichs. An dieses Ereignis erinnerte der "Tag der Fahne", der im Jahr 1965 in "Nationalfeiertag" umbenannt wurde.

Seither werden am 26. Oktober in ganz Österreich rot-weiß-rote Fahnen gehisst, Arbeit und Schulen bleiben geschlossen. Das Österreichische Bundesheer feiert diesen Tag in Wien meistens am Heldenplatz sowie in weiteren Standorten in anderen Bundesländern mit einer großen Angelobung sowie einer Leistungsschau. 

Geschichtliche Hintergründe

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der Wiederrichtung der Republik war Österreich durch die vier Siegermächte USA, Großbritannien, Frankreich und die Sowjetunion besetzt. Ab 1946 strebte die österreichische Bundesregierung und der Nationalrat danach, die vollständige Souveränität Österreichs wiederzuerlangen. 

Im Jahr 1949 gab es dazu einen ersten Vertragsentwurf. Die inzwischen feindlich gegenüberstehenden Alliierten blockierten jedoch die Verhandlungen. Ein Vertragsabschluss rückte in weite Ferne. Im Herbst 1952 wurde erstmals das Wort "Neutralität" in Gesprächen zwischen österreichischen und sowjetischen Diplomaten erwähnt. Dies sollte einen Beitritt Österreichs zum westlichen Militärbündnis NATO ausschließen. Die westlichen Alliierten reagierten darauf entsprechend skeptisch, da sie Österreich weiterhin westlich orientiert wissen wollten. 

Moskauer Memorandum

Nach weiteren Verhandlungen erfolgte im Frühjahr 1955 eine Vereinbarung über den Abschluss der Neutralität im sogenannten "Moskauer Memorandum". Diese Lösung akzeptierte sowohl die Sowjetunion als auch die Westalliierten. Der Weg zum Staatsvertrag war somit frei, ohne, dass dieser eine Klausel zur Neutralität enthielt. Den Staatsvertrag unterzeichneten die Außenminister der vier Besatzungsmächte sowie der österreichische Außenminister Leopold Figl am 15. Mai 1955.

"Der letzte Soldat verlässt Österreichischen Boden"

Bereits zehn Tage später reichten Abgeordnete sämtlicher im Parlament vertretender Parteien einen Antrag zur Erklärung der Neutralität Österreichs ein. Das Plenum nahm schon in der nächsten Sitzung den Antrag einstimmig an und forderte die Regierung auf, eine entsprechende Gesetzesvorlage vorzulegen. 

Diese Regierungsvorlage lehnte sich stark an den Text des Entschließungsantrages an und traf noch im Juli im Nationalrat ein. Fünf Monate vergingen, bis sich das Plenum am 26. Oktober mit der Regierungsvorlage befasste. Warum so viel Zeit vergangen war, begründete Bundeskanzler Julius Raab damit, dass "der letzte Soldat österreichischen Boden verlassen hat, um eindeutig darzutun, dass die Beschlussfassung der legitimen frei gewählten österreichischen Volksvertretung in voller Unabhängigkeit und in voller Freiheit erfolgt." Der Abzug der letzten Besatzungstruppen aus Österreich ereignete sich erst einen Tag zuvor. 

Mehr über das Neutralitätsgesetz unter RIS (Rechtsinformationssystem der Republik Österreich)

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