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B-Gendarmerie

DIE B-GENDARMERIE

Die Wegbereiter des Österreichischen Bundesheeres in der Zeit nach Ende des zweiten Weltkrieges. 


Obwohl die ersten Versuche zur Aufstellung eigener österreichischer Streitkräfte nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges an der Intervention des Alliierten Rates gescheitert waren, gab man den Gedanken an die Schaffung eines eigenen Heeres nie vollständig auf.
Die Unabhängigkeit Österreichs wurde jedoch von den westlichen Alliierten geradezu von der erneuten Wiederbewaffnung Österreichs abhängig gemacht.


AUFSTELLUNG ERSTER ALARMBATAILLONE

Österreich sollte in der Lage sein, jeder Gefährdung innen- und außenpolitischer Art energisch entgegentreten zu können. Da die Reaktion der sowjetischen Besatzungsmacht nicht abzuschätzen war, versuchte man zunächst mit der Schaffung einer Art Bereitschaftstruppe - im Rahmen der bereits bestehenden Bundesgendarmerie - ein vorläufiges Auslangen zu finden. Diese zunächst nur in den von den drei Westmächten besetzten Teilen Österreichs geschaffenen "Alarmbataillone" wurden größtenteils mit amerikanischen und britischen Ausrüstungsgegenständen, Waffen und Fahrzeugen ausgestattet.


GEBURTSSTUNDE DER NEUEN ÖSTERREICHISCHEN STREITKRÄFTE

Von Anfang an traten jedoch Unzulänglichkeiten hinsichtlich der militärischen Ausbildung zu Tage. Daher begann man bereits gediente Offiziere und Unteroffiziere zu erfassen, um sie in zunächst als "Hilfskörper II" bzw. "MU"(mobil unit) bezeichnete Einheiten aufzunehmen. Die in weiterer Folge Gendarmerieschulen genannten Formationen sollten schließlich den inoffiziellen Namen "B-Gendarmerie" erhalten.

Der Stichtag ihrer Aufstellung, der 1. August 1952, kann gleichzeitig als Geburtstag der österreichischen Streitkräfte der Zweiten Republik bezeichnet werden. Obwohl die
B-Gendarmerie nie als militärische Formation gesetzlich verankert war, hätte ohne sie die Aufstellung des neuen Österreichischen Bundesheeres nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages nicht so rasch erfolgen können.

 

 

 

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